Hundesteuer Aargau: Wenn der Todestag plötzlich keine Rolle mehr spielt
🐕 Hundesteuer Aargau: Wenn der Todestag plötzlich keine Rolle mehr spielt Im heutigen Wynentaler Blatt ist mir ein unscheinbarer Satz aufgefallen. Ein Satz, der aber viel über die neue Logik der Hundesteuer im Kanton Aargau erzählt. Neu wird die bereits bezahlte Hundetaxe nicht mehr anteilsmässig zurückerstattet, wenn ein Hund im Laufe des Steuerjahres verstirbt. Man bezahlt also Steuern für ein Tier, das gar nicht mehr lebt. Es ist eine dieser stillen Verschiebungen, die erst auffallen, wenn man genauer hinschaut. Beim Menschen zählt der Todestag weiterhin. Da wird korrekt abgerechnet, tagegenau, wie es sich gehört. Beim Hund hingegen gilt nun das Prinzip: bezahlt ist bezahlt. Verwaltungslogik schlägt Lebensrealität. Die Grundlage dafür ist das revidierte kantonale Hundegesetz 2024, das die Gemeinden verpflichtet, weder halbe Taxen noch Rückerstattungen vorzunehmen. Ein Schritt zur „Vereinheitlichung“ und „Vereinfachung“, wie es offiziell heisst. Für die Verwaltung mag das stimmen....